Marktverbreitung und Zulassung von Stevia
Japan als Vorreiter – Marktverbreitung und Zulassung von Stevia-Zuckerersatz
Schätzungsweise nutzen ca. 150 Millionen Menschen in aller Welt Stevia tagtäglich, vorallem in Japan, China, Malaysia, Korea, Thailand, Südamerika aber auch in USA, Neuseeland, Israel, Mexiko und Thailand.
Bereits seit 1973 produziert Korea für den japanischen Markt Stevia, seit 1975 ist Stevia auf dem Weltmarkt als Süßungsmittel zugelassen. Dort hat Stevia erfreulicherweise bereits über 50% des Süßmittelmarktes für sich erobern können, so ist es selbstverständlich, dass seit mittlerweile 30 Jahren Stevia als Süßmittel in Süßigkeiten wie Eis, Lutscher aber auch in Kuchen, Keksen, Limonaden, Milchprodukten und Zahnpasta verarbeitet wird!
Im Juni 2008 hat nach langer Recherche das Expertengremium der UN Stevia als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, was zu einer baldigen Zulassung von Stevia-Zuckerersatz in der Schweiz führte.
Als erster EU-Staat hat Frankreich eine „vorläufige" Zulassung für Stevia-Zuckerersatz-Stoffe erhalten, die zunächst für zwei Jahre bewilligt wurde.
Zulassung in den USA durch die FDA
Die FDA (Food And Drug Association, die Lebensmittelbehörde in den USA), kam zu dem Schluß, dass Stevia „als unbedenkliches Lebensmittel mit hohem Nährwert sei und hat es in den USA zugelassen!*6
Stevia in Europa offiziell als ungefährlich eingestuft
Stevia wird nach wie vor in der EU als „Novelfood" eingestuft, also ein neuartiges Lebensmittel für dessen Unbedenklichkeit ein eindeutiger Nachweis zu erbringen ist, dass es ungefährlich sei!
Während vereinzelt einige evtl. gesundheitliche Vorbehalte zur Diskussion standen, hat die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 14. April 2010 aufgrund aktueller Studienlage Stevia als weder genotoxisch noch krebserregend sowie ohne negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen eingestuft!
Stevia bald offiziell von der EU zugelassen?
Die gewonnen Erkenntnisse zur Unbedenklichkeit von Stevia seitens der EFSA im April 2010 (siehe Menüpunkt: „Stevia-Studien") machen eine baldige Zulassung von Stevia-Zuckersatz-Stoffen in der EU und damit auch Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel sehr wahrscheinlich!
Doch warum so spät? Auch dies ist ohne Frage bestimmten mächtigen Interessengruppen in unserem Lande zu verdanken, in dem Fall der Zuckerindustrie und Süßstoffindustrie! Wieviel Chancen hätten die beiden denn noch, wenn bekannt würde, dass Stevia nicht im Gegensatz zu ihren beiden Kontrahenten nicht nur harmlos, sondern sogar gesundheitsförderlich ist und dies bei ohne Kalorien? Es wird vermutet, dass man ähnliche Marktsituation wie in Japan vermeiden wollte! (siehe u.a.: Der Spiegel, Heft 53, 27.12.04, Seite 122: "Angriff der Zuckerlobby").
Stevia nun auch in der EU zugelassen!
Update: nach jahrelangen Bemühungen und enthusiastischen Kämpfen, wurde Stevia nun ab dem 2. Dezember 2011ebenfalls in der EU als Lebensmittelzusatzstoff, unter dem Kürzel E960 endlich zugelassen!
Der chronologische Werdegang von Stevia *7
- 1920: Es erfolgt Anbau von Stevia in Plantagen
- 1931: physiologische Studien von Pomeret und Lavieille erfolgen: Stevioside erweisen sich bei Meerschweinchen, Kaninchen und Hühnern als nicht toxisch und werden nicht resorbiert.
- 1941: es findet die Erprobung in England als Zuckerersatzstoff aufgrund der Zuckerknappheit wegen der deutschen U-Boot-Blockade.
- 1952: National Institute of Arthritis and Metabolic Diseases, Bestimmung der Hauptbestandteile des Naturstoffextraktes von Stevia
- 1954: Japan: Kultivierung von Stevia in Gewächshäusern
- 1969–1971: es erfolgen weitere Anbauexperimente in Japan
- 1971: Stevia wird in China bekannt, in Japan startet industrielle Verwendung
- 70er Jahre: erfolgreiche Zulassung von Stevia als Zuckerersatzstoff in Japan
- 1981: 2000 Tonnen Stevia Verbrauch in Japan
- 1982: P.J. Medon et al., Pharmacy College of the University of Chicago, Illinois, USA. Steviol ist mutagen.
- 1985: John Pezzutto et al.: Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic. Keine Zulassung in der EU.
- 2007: Coca-Cola reicht 24 Patente basierend auf Stevia als Süßstoff ein.
- ab August 2008: es erfolgt eine provisorische Einzelbewilligungen für Steviol Glykoside gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Lebensmittelzusatzstoffe (ZuV; SR 817.022.31) in der Schweiz
- Oktober 2008: Zulassung in Australien und Neuseeland erfolgt
- Dezember 2008: Zulassung in den USA des Bestandteiles Rebaudiosid-A in Süßungsmitteln als Lebensmittelergänzungsstoff durch die Food and Drug Administration
- August 2009: Frankreich bekommt per Dekret eine vorläufige Zulassung für Süßstoffe aus Stevia rebaudiana ausgesprochen.
- April 2010: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat bis zu 4 mg tägliche Aufnahmemenge pro kg Körpergewicht als unbedenklich eingestuft.
Stevia kaufen
Stevia als Zierpflanze, Badezusatz, Kosmetikum – der kleine Trick
Um das zuweilen in unserem Lande bzw. der EU engstirnige Lebensmittelrecht zu umgehen, in diesem speziellen Fall die Hinauszögerung der Stevia-Zulassung als Nahrungsergänzungsmittel, bedienen sich Anbieter eines Tricks:
Da Stevia laut Lebensmittelverordnung in der EU nicht zugelassen ist, dafür aber laut Kosmetikverordnung, findet man Stevia bereits auch bei uns, z.B. in Reformhäusern und Bioläden, allerdings nicht als Nahrungsergänzungsmittel (Lebensmittel im engeren Sinne) deklariert, sondern als Badewasserzusatz, Mundwasser und Kosmetikum – ironischerweise aber bereits im altbewährten Süßstoff-Spender, wie wir ihn bereits vom künstlichen Süßstoff her kennen in einschlägigen Regalen! Eine Tatsache, die die Verbraucherschützer ziemich erregt hat! Desweiteren kann man auf dem Wochenmarkt mit etwas Glück die Steviapflanze erwerben, die als Zierpflanze wiederum deklariert wurde!
15g Stevia-Blätter kosten etwa 5 EU, 100 Gramm Stevia-Pulver kosten 6 bis 8 EU.
Update: es ist endlich so weit! Ab dem 2. Dezember 2011 erhält Stevia auch in der EU die langersehnte Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff, unter dem Kürzel E960!
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